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Bedienung


teaser-icon Kann die Privatsphäre trotz Keylogger geschützt werden?  

Das Programm Keylogger zeichnet normalerweise auf dem überwachten Computer alle Tastatureingaben auf und erstellt Screenshots der jeweils aktiv genutzten Programmfenster. Insofern wird die Privatshäre start eingeschränkt. Die Nutzung des Programms ist daher i.d.R. nur im privaten Umfeld zulässig.  
 
Allerdings kann Keylogger so konfiguriert werden, dass weniger sensible Daten aufgezeichnet werden: 
 

  • Die Protokollierung der Tastatureingaben kann abgeschaltet werden. Im Protokoll werden dann nur noch die Titel der Programmfenster (also z.B. die geöffneten Webseiten) aufgeführt.  
    Zum Abschalten der Tastaturprotokollierung wählen Sie im Menu Start den Punkt Einstellungen und entfernen in den sich öffnenden Einstellungen auf der Seite "Allgemein" den Haken bei "Tastatureingaben protokollieren".  
     
     
     
  • Sie können zusätzlich entweder die Erstellung von Screenshots abschalten (in der Abbildung oben markiert) oder die Speicherung von Screenshots auf bestimmte Programme oder z.B. Webseiten beschränken. Dazu geben Sie jeweils ein Stichwort ein, dass im Titel der zu protokollierenden Fenster auftritt und klicken auf "Hinzufügen".  
     
     
     
    Eine mögliche Wahl des Stichwortes ist beispielsweise der Name des Chatprogramms, des Webbrowsers oder ein Teil der Bezeichnung der jeweiligen Webseite.  
     
    Zusätzlich wählen Sie die Option "Speichere nur dann Screenshots, wenn der Fenstertitel eines der folgenden Worte enthält".  
 
 
Sicherheit: Die Protokolle werden grundsätzlich (auch bei Fernüberwachung) mit dem von Ihnen vorgegebenen Passwort verschlüsselt (mit den allgemein als sicher akzeptierten AES/Rijndael-Verschlüsselungsalgorithmus) so dass niemand außer Ihnen die Daten einsehen kann - Sie nutzen zum Abruf das Keylogger-Programm mit Eingabe des Passwortes.  
 
Ausnahme E-Mail- und SMS-Alarmierung: Bei der Alarmierung werden normalerweise Teile des Protokolls unverschlüsselt per E-Mail und SMS gesendet. Ab Version 1.8.3 gibt es jedoch unter Start/Einstellungen/Alarmierungen eine Option, in der Alarm-Email/SMS nur ein wählbarer Standardtext statt des Protokolls gesendet wird.  
 
 
 
Wenn das Protokoll nicht per E-Mail verschickt werden soll, entfernen Sie bitte den Haken vor "Protokoll in der Alarm-E-Mail mitsenden". Zudem sollten Sie sich das Protokoll auch nicht regelmäßig unverschlüsselt zusenden lassen (die Option darunter).  
 
Unter dem Fragezeichen können Sie den Standardtext festlegen, der statt des Protokolls in E-Mail und SMS gesendet werden soll.

 

Stichwörter:   Privacy